# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Die wilden Engel", Hersteller: American Internat. Prod., New York, Verleiher: Gloria, ist wegen seiner Eignung, das religiöse Empfinden zu verletzen und auf die Zuschauer eine verrohende Wirkung auszuüben, in Vorarlberg verboten.