# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Die im Sattel verrecken", Hersteller: Monarex-Colby/USA, Verleiher: Favorit Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, das religiöse Empfinden zu verletzen und eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.