# Druckfehlerberichtigung

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Vorarlberger Landesgesetzblatt, LGBl. Nr. 15/1948, in der Fassung LBGl.Nr. 6/1950, wird kundgemacht:

Das Abgabenverfahrensgesetz, LGBl. Nr. 18/1971, ist in der Weise zu berichtigen, daß im § 19 Abs. 3 nach der Zitierung "lit. a und c" das Wort "und" einzufügen ist.