# Druckfehlerberechtigung

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Vorarlberger Landesgesetzblatt, LGBl. Nr. 15/1948, in der Fassung LGBl. Nr. 6/1950, wird kundgemacht:

Die Niederdruck Stadtgasverordnung, LGBl. Nr. 44/1971, ist in der Weise zu berichtigen. dass im § 35 Abs. 2 bei den Abbildungen die Beschriftungen " Strömungssicherung für waagrechten Anschluss" und "Strömungssicherung für senkrechten Anschloss" zu vertauschen sind.