# Gemeindebediensteten-Dienstzweige- und Amtstitelverordnung, Änderung

Auf Grund des § 40 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:

Die Gemeindebediensteten Dienstzweige- und Amtstitelverordnung, LGBl. Nr. 31/1972, wird in der Weise geändert, daß in der Anlage I zu dieser Verordnung die Amtstitel „Gemeindefachinspektor“ und „Gemeindefachoberinspektor“ durch die Amtstitel „Gemeindeamtsinspektor“ und „Gemeindeamtsoberinspektor“ sowie die Abkürzungen „GFachInsp.“ und „GFachObInsp.“ durch die Abkürzungen „GAmtsInsp.“ und „GAmtsObInsp.“ ersetzt werden.