# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Schicke deinen Teufel in meine heiße Hölle", Hersteller: Esteban, Verleiher: Gloria, der geeignet ist, das religiöse Empfinden zu verletzen und eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, ist in Vorarlberg verboten.