# Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung, Änderung

Auf Grund der §§ 71 Abs. 4, 113 und 127 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:

Die Gemeindebediensteten Nebenbezügeverordnung, LGBl. Nr. 35/1972, in der Fassung LGBl. Nr. 24/1973, wird wie folgt geändert:

1. Der § 7 hat zu lauten:

„§ 7

Gefahrenzulage für Gemeindebedienstetedes Sicherheitswachdienstes