# Gemeindevertretungswahl 1975, Ausschreibung

Auf Grund des § 7 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 31/1969, wird verordnet:

Die Wahl in die Gemeindevertretung wird auf Sonntag, den 13. April 1975, ausgeschrieben.

Als Tag der Wahlausschreibung (Stichtag) wird Dienstag, der 21. Jänner 1975, festgesetzt.

Gemäß § 45 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.