# Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung, Änderung

Auf Grund der §§71 Abs. 4, 113 und 127 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:

Artikel I

Die Gemeindebediensteten Nebenbezügeverordnung, LGBl. Nr. 35/1972, in der Fassung LGBl. Nr. 24/1973 und Nr. 44/1974, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Abs. 2 hat es statt „182r Teil“ zu lauten „174. Teil“.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1975 in Kraft.