# Wohnbauförderungsgesetz 1968, Wohnbeihilfe, Änderung

Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Wohnbauförderungsgesetzes 1968, BGBl, Nr. 280/1967, in der Fassung BGBl. Nr. 232/1972, wird verordnet:

Die Verordnung über die Gewährung einer Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, LGBl. Nr. 8/1973, in der Fassung LGBl. Nr. 44/1973, wird wie folgt geändert: