# Filmverbot

Aufgrund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Flitterwochen mit dem Tod“, Hersteller: Hugh Benson, Verleiher: CIC, der geeignet ist, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, ist in Vorarlberg verboten.