# Planzeichenverordnung

Auf Grund der §§ 12 Abs. 6, 19 Abs. S, 26 Abs. S und 27 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1973, wird verordnet:

1. Abschnitt

Flächenwidmungspläne

Plangrundlage

§ 1

Plangrundlage

(1) Als Plangrundlage für Flächenwidmungspläne sind Verkleinerungen der Katastermappe auf den Maßstab 1:5000 zu verwenden.

(2) Die Plangrundlage hat aus Einzelblättern im Ausmaß von 50 x 50 cm zu bestehen, deren Blattschnitt der Unterteilung des Triangulierungsblattes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen entsprechen muß.

§ 2

Zeichnerische Darstellung

(1) Für die zeichnerische Darstellung der Flächenwidmungspläne sind die in der Anlage enthaltenen Planzeichen zu verwenden.

(2) Die Planzeichen sind in eine pausfähige Plangrundlage so einzutragen, daß in den Planpausen sämtliche Darstellungen auch ohne Färbung lesbar sind.

(3) Gefärbte Ausfertigungen des Flächenwidmungsplanes sind so auszuführen, daß sie nicht ohne sichtbare Spuren geändert werden können (z. B. durch Verwendung von wasserfesten Filzstiften).

(4) Dem Flächenwidmungsplan ist ein Einzelblatt im Ausmaß von 50 x 50 cm mit folgenden Eintragungen beizufügen:

§ 3

Vorlage des Flächenwidmungsplanes

Von dem von der Gemeindevertretung beschlossenen Flächenwidmungsplan sind der Landesregierung eine Transparentpause sowie zwei gefärbte Ausfertigungen vorzulegen.

§ 4

Änderungen des Flächenwidmungsplanes

Änderungen des Flächenwidmungsplanes nach § 21 des Raumplanungsgesetzes sind durch Neuanfertigung der betreffenden Einzelblätter vorzunehmen. Die Bestimmungen des § 2 Abs. 4 und 5 gelten sinngemäß.

2. Abschnitt

Bebauungspläne

§ 5

Plangrundlage

(1) Als Plangrundlage für Bebauungspläne sind Katasterpläne bzw. naturgetreue Lagedarstellungen in den Maßstäben 1:500, 1:1000, 1:2000 oder 1:5000 zu verwenden.

(2) Die Pläne müssen auf ein Format von 210 x 297 mm (DIN A 4) gefaltet sein.

§ 6

Zeichnerische Darstellung

(1) Für die zeichnerische Darstellung der Bebauungspläne sind die in der Anlage enthaltenen Planzeichen zu verwenden.

(2) Sind Darstellungen und Festlegungen erforderlich, die durch die nach Abs. 1 festgesetzten Planzeichen nicht ausgedrückt werden können, so dürfen auch andere Planzeichen verwendet werden.

(3) Die Planzeichen sind in eine pausfähige Plangrundlage so einzutragen, daß in den Planpausen sämtliche Darstellungen auch ohne Färbung lesbar sind.

(4) Gefärbte Ausfertigungen des Bebauungsplanes sind so auszuführen, daß sie nicht ohne sichtbare Spuren geändert werden können (z. B. durch Verwendung von wasserfesten Filzstiften).

(5) Der Bebauungsplan hat außer den Planzeichen folgende Eintragungen zu enthalten:

§ 7

Vorlage des Bebauungsplanes

Von dem von der Gemeindevertretung beschlossenen Bebauungsplan sind der Landesregierung drei gefärbte Ausfertigungen vorzulegen.

§ 8

Änderungen des Bebauungsplanes

Rechtswirksame Änderungen des Bebauungsplanes nach § 29 des Raumplanungsgesetzes sind durch Neuanfertigung des Planes vorzunehmen. Die Bestimmung des § 6 Abs. 5 gilt sinngemäß.

3. Abschnitt

Schlußbestimmungen

§ 9

Übergangsbestimmungen

(1) Sofern Verkleinerungen der Katastermappe auf den Maßstab 1:5000 im vorgeschriebenen Blattschnitt (§ 1 Abs. 2) nicht zur Verfügung stehen, können als Plangrundlage für den Flächenwidmungsplan auch sonstige Verkleinerungen der Katastermappe auf den Maßstab 1:5000 oder die Katastermappe im Maßstab 1:2880 verwendet werden.

(2) Innerhalb von zwei Jahren nach Vorliegen von Plangrundlagen gemäß § 1 ist der Flächenwidmungsplan auf solche Plangrundlagen umzuzeichnen. Von den umgezeichneten Plänen sind eine Transparentpause und zwei gefärbte Ausfertigungen vorzulegen.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 1975 in Kraft.

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A. Planzeichen für Flächenwidmungspläne

1. DARSTELLUNG DER WIDMUNGEN

Die einzelnen Widmungen sind – fall im folgenden nicht anders bestimmt ist – durch eine 0,4 mm breite schwarze Linie zu begrenzen. Bei Widmungsgrenzen entlang geplanter Verkehrsflächen ist die Linie strichliert auszuführen. Die Signaturen sind 5 mm groß darzustellen.

1.1 Bauflächen

1.11 Kerngebiet (§ 14 Abs. 2 RPG.)

Signatur: BK

Farbe: kaminrot

1.12 Wohngebiet (§ 14 Abs. 3 RPG.)

Signatur: BW

Farbe: rotorange

1.13 Mischgebiet (§ 14 Abs. 4 RPG.)

Signatur: BM

Farbe: gebrannte Umbra

1.14 Mischgebiet mit Bauwerken für land- und forstwirtschaftliche Zwecks (§ 14 Abs. 4 RPG.)

Schraffur in NO-SW-Richtung

Strichbreite 0,2 mm

Strichabstand 3 mm

Signatur: BML

Farbe: gebrannte Umbra

1.15 Kern-, Wohn- und Mischgebiete mit Ferienwohnhäusern (§ 14 Abs. 6 PRG.)

Darstellung, wenn auch Ferienwohnhäuser errichtet werden

dürfen:

Vertikale Schraffur

Strichbreite 0,2 mm

Strichabstand 3 mm

Signatur: BKF , BWF bzw. BMF

Farbe: entsprechend 1.11 – 1.13

Darstellung, wenn nur Ferienwohnhäuser errichtet werden

dürfen:

Horizontale Schraffur

Strichbreite 0,2 mmm

Strichabstand 3 mm

Signatur: BKF , BWF bzw. BMF

Farbe: entsprechend 1.11 – 1.13

1.16 Betriebsgebiet (§ 14 Abs. 5 RPG.)

Signatur: BB

Farbe: violett

Sofern eine Unterteilung des Betriebsgebiets vorgenommen wird, sind die einzelnen Zonen mit Ziffern zu bezeichnen und in ergänzenden Bestimmungen die zulässige Art der Betriebe und das zulässige Maß der Störwirkung anzugeben.

1.2 Bauerwartungsflächen (§ 15 RPG.)

Signatur: entsprechend 1.11 – 1.16, jedoch in Klammer gesetzt

Farbe: entsprechend 1.11 – 1.16, jedoch Schraffurbänder (5 mm breit) in NO-SW-Richtung

Abstand der Schraffurbänder 2 mm

1.3 Freiflächen

1.31 Landwirtschaftsgebiet (§ 16 Abs. 3 RPG.)

Signatur: FL

Farbe: keine

1.32 Sondergebiet (§ 16 Abs. 4 RPG.)

Signatur: FS sowie Angabe der Zweckbestimmung

(Schriftgröße 2 mm)

Fläche: gelbgrün

1.33 Freihaltegebiet (§ 16 Abs. 5 RPG.)

Signatur: FF

Farbe: seegrün

1.4 Verkehrsflächen (§ 17 RPG.)

1.41 Gemeindestraße

Signatur: keine, bei Planungen jedoch strichlierte

Begrenzungslinie

Farbe: ockergelb

1.42 Fußweg, Radweg

Signatur: Kreise mit 1,5 mm Durchmesser, bei Bestand jedoch

vollflächig schwarz

Farbe: keine

1.5 Vorbehaltsflächen (§ 18 RPG.)

Begrenzungslinie 1,0 mm

Signatur: Buchstabengruppe in Quadrat oder Kreis

entsprechend der bestehenden bzw.

vorgesehenen Verwendung

Buchstabengröße 3 mm

Farbe: grau

Signaturen für nachstehende Verwendungen:

AB Abfallbeseitigungsanlage KH Krankenhaus

AH Altersheim MS Mittelschule

AR Abwasserreinigungsanlage MU Museum

FW Fernheizwerk ÖG Öffentliches Grün

FE Feuerwehr ÖV Öffentliche Verwaltung

FB Freibad ÖZ Öffentliche Zwecke

FH Friedhof PA Parkhaus

GW Gaswerk PF Pflegeheim

GA Gemeindeamt RH Rasthaus

GS Gemeindesaal SH Schlachthaus

HB Hallenbad SP Sportfläche

HS Hauptschule SR Schutzraum

JH Jugendheim ST Stellfläche

KG Kindergarten TH Theater

KS Kinderspielplatz VS Volksschule

KI Kirche WW Wasserwerk

2. DARSTELLUNG VON GEBIETEN UND ANLAGEN; DIE GEMÄSS § 12 ABS. 5

RPG. ERSICHTLICH ZU MACHEN SIND

Noch nicht rechtswirksame Planungen oder Planungsvarianten werden durch strichlierte Linien dargestellt.

2.1 Verkehrsflächen

2.11 Bundesstraße A (Bundesautobahn)

Begrenzungslinien des Straßengrundstücks 0,8 mm

Mittelstrich 0,3 mm

Begrenzungslinie der Schutzzone 0,3 mm (strichliert)

Signatur: A mit Nummer der Autobahn

Buchstabengröße 3 mm

Farbe: keine

2.12 Bundesstraße S (Bundesschnellstraße)

Begrenzungslinien des Straßengrundstücks 0,8 mm

Mittelstrich 0,3 mm

Begrenzungslinien der Schutzzone 0,3 mm (strichliert)

Signatur: S mit Nummer der Schnellstraße

Buchstabengröße 3 mm

Farbe: keine

2.13 Bundesstraße B

Begrenzungslinien des Straßengrundstücks 0,8 mm

Begrenzungslinien der Schutzzone 0,3 mm (strichliert)

Signatur: B mit Nummer der Bundesstraße

Buchstabengröße 3 mm

Farbe: keine

2.14 Landstraße

Begrenzungslinien des Straßengrundstücks 0,8 mm

Signatur: L mit Nummer der Landstraße

Buchstabengröße 3 mm

Farbe: keine

2.15 Genossenschaftsstraße und öffentliche Standseilbahn

Begrenzungslinien des Straßengrundstücks 0,4 mm

Signatur: keine

Farbe: keine

2.16 Schienenbahn einschließlich Standseilbahn

Begrenzungslinien der Bahnbetriebsflächen 0,6 mm

Querstreifen (schwarz-weiß) 8 mm breit

Signatur: Kurzbezeichnung des Inhabers, z. B. ÖBB

Buchstabengröße 3 mm

Farbe: keine

2.17 Personenseilbahn

Linie im Streckenverlauf mit Häkchen 0,6 mm

Signatur: keine

Farbe: keine

2.18 Sessellift, Schlepplift

Linie im Streckenverlauf mit Schrägstrichen 0,4 mm

Signatur: keine

Farbe: keine

2.19 Materialseilbahn

Linie im Streckenverlauf mit Querstrichen 0,4 mm

Signatur: keine

Farbe: keine

2.2 Bedeutende Versorgungsanlagen

2.21 Funk- oder Sendestation

Begrenzung des Stationsbereiches durch Doppelradlinie

(Striche 0,4 mm in 2 mm Abstand)

Signatur: Blitzsymbol

Farbe: Fläche innerhalb der Doppelrandlinie violett

Fläche des Stationsbereiches farblos

2.22 Hochspannungsfreileitung oder Bahnstromleitung mit allfälligem

Baubeschränkungsbereich

Linie im Streckenverlauf 0,4 mm

Begrenzungslinien eines allfälligen

Baubeschränkungsbereichs 0,2 mm (strichliert)

Signatur: Blitzsymbole,

Angabe der Spannung in kV sowie

Kurzbezeichnung des Inhabers

Buchstabengröße 3 mm

Farbe: keine

2.23 Kraftwerk, Umspannwerk, Transformator

Begrenzung des Betriebsgeländes durch Doppelrandlinie

(Striche 0,4 mm in 2 mm Abstand)

Signatur: Kraftwerk

Umspannwerk

Transformator

Farbe: Fläche innerhalb der Doppelrandlinie violett,

Fläche des Betriebsgeländes farblos

2.24 Rohrleitung

Linie im Streckenverlauf 0,4 mm (strichpunktiert)

Signatur: Angabe des Verwendungszwecks sowie

Kurzbezeichnung des Inhabers

Buchstabengröße 3 mm

Farbe: keine

2.25 Hochbehälter, Pumpwerk

Signatur: Quadrat mit danebenstehender

Kurzbezeichnung HB bzw. PW

Buchstabengröße 3 mm

Farbe: keine

2.3 Flächen und Anlagen mit Nutzungbeschränkungen

2.31 Forstwirtschaftlich genutzte Flächen

Signatur: Kreisraster (Durchmesser 2 mm)

Farbe: grünes, 5 mm breites Farbband entlang der

Begrenzungslinien

2.32 Naturschutzgebiet

Begrenzungslinie 0,4 mm mit 3 mm großen Kreisen

Signatur: NSG in Kreis

Farbe: entsprechend der Flächenwidmung

2.33 Naturdenkmal

Signatur: N in Kreis

Farbe: keine

2.34 Gewässer

Signatur: W für stehende Gewässer

Pfeil in Fließrichtung für fließende Gewässer

Farbe: blau

2.35 Wasserrechtlich besonders geschütztes Gebiet

Begrenzung des geschützten Gebiets durch

Doppelrandlinie (äußere Linie 0,8 mm, innere Linie 0,4 mm in 2

mm Abstand)

Signatur: WSG in Kreis

Farbe: Fläche innerhalb der Doppelrandlinie blau,

ansonsten entsprechend der Flächenwidmung

2.36 Unter Denkmalschutz stehende Objekte

Grundriß des Gebäudes vollflächig schwarz

3. Unter Denkmalschutz stehende Objekte

Außenliegende 5 mm breite Begleitlinie (strichliert)

Farbe: keine

B. Planzeichnen für Bebauungspläne

Größe der Strichstärke der Planzeichnung sind auf den Maßstab der Plangrundlage abzustimmen.

2.1 Bauflächenzahl

Signatur: BFZ mit Prozentzahl

2.2 Baunutzungszahl

Signatur: BNZ mit Prozentzahl

2.3 Baumassenzahl

Signatur: BMZ mit Prozentzahl

2.4 Geschosszahl

2.41 Höchstgeschoßzahl

Signatur: HGZ mit arabischer Ziffer

2.42 Verbindliche Geschoßzahl

Signatur: VGZ mit arabischer Ziffer

2.43 Mindestgeschoßzahl

Signatur: MGZ mit arabischer Ziffer

3. ART DER BEBAUUNG

3.1 Offene Bebauung

Signatur: ob

3.2 Halboffene Bebauung

Signatur: hb

3.3 Geschlossene Bebauung

Signatur: gb

5. HÖHENLAGE

Angabe der Meterhöhe über Bezugspunkt

6. BAUGRENZE

Strichpunktiere Linie

Farbe: innenliegende, strichlierte blaue Begleitlinie

7. BAULINIE

Strichpunktierte Linie mit nach innen

gerichteten Zacken

Farbe: innenliegende blaue Begleitlinie

8. BAUGRENZEN UND BAULINIEN IN VERSCHIEDENEN EBENEN

Gleiche Darstellung wie in 6. und 7., jedoch mit angabe der

Höhen und Abstände

Farbe: innenliegende blaue Begleitlinien für die

unterste Ebene; verschiedenfarbige

Begleitlinien für die darüberliegenden Ebenen

9. STRASSENLINIE

Durchlaufende Linie

Farbe: innenliegende gelbe Begleitlinie

10. GRUNDSTÜCKSGRENZEN

10.1 Vorhandene Grundstücksgrenzen

Dünne durchlaufende Linie

10.2 Geplante Grundstücksgrenzen

Dünne strichlierte Linie

11. HÖHE DER BAUWERKE

11.1 Fristhöhe

Signatur: FH mit Meterangabe

11.2 Traufhöhe

Signatur: TH mit Meterangabe

11.3 Gesimshöhe (bei Flachdächern)

Signatur: GH mit Meterangabe

12. BESTEHENDE BAUWERKE

Schraffur und allenfalls Angabe der Geschoßzahl

13. ABZUTRAGENDE BAUWERKE

Strichlierte Begrenzungslinie

Signatur: A

Farbe: keine

14. GEPLANTE BAUWERKE

14.1 Schematische Baufluchten

Breite durchlaufende Linie

Farbe: keine

14.2 Firstrichtung

Firstrichtungspfeil

14.3 Dachneigung

Signatur: DN mit Prozentangabe

15. ANPFLANZUNG VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN

15.1 Erhaltungspflicht

Farbe: hellgrün

Baum Baumgruppen Strauchgruppen

15.2 Neupflanzung

Fareb: hellgrün

16. GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANES

Außenliegende breite Begleitlinie

Farbe: keine