# Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung, Änderung

Auf Grund der §§ 71 Abs. 4 und 113 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:

Artikel I

Die Gemeindebediensteten Nebenbezügeverordnung, LGBl. Nr. 35/1972, in der Fassung LGBl. Nr. 24/1973 und Nr. 44/1974, wird wie folgt geändert:

1. Der § 8 hat zu lauten:

„§ 8

Sonn- und Feiertagszulage für Gemeindebedienstete desSicherheitswachdienstes

2. Im bisherigen § 8, der als § 9 zu bezeichnen ist, hat der Abs. 1 zu lauten:

„(1) Nebenbezüge nach den §§ 1 bis 4, 7 und 8 können, wenn die

den Anspruch begründenden Tatsachen voraussichtlich für längere Zeit gegeben sind, pauschaliert werden.“

Artikel 1I