# Filmverbot

Aufgrund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Die kühle Blonde mit der heißen Masche", Hersteller: Dereo Films, Verleiher: Royx, der geeignet ist, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, ist in Vorarlberg verboten.