# Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 8/1976

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Landeslehrer Diensthoheitsgesetz, LGBl. Nr. 34/1964, wird wie folgt geändert:

"§ 6

Disziplinaranwälte, Verteidiger,Untersuchungsführer

Artikel II

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes endet die Funktionsdauer der Mitglieder der Kommissionen nach den §§ 4 und 5, sofern es sich nicht um Mitglieder handelt, die diesen Kommissionen kraft ihres Amtes angehören.