# Wohnbauförderungsgesetz 1968, Wohnbeihilfe, Änderung

Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Wohnbauförderungsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 280/1967, in der Fassung BGBl. Nr. 280/1978, wird verordnet:

Die Verordnung über die Gewährung einer Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, LGBl. Nr. 8/1973, in den Fassungen LGBl. Nr. 12/1975 und LGBl. Nr. 48/1976, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 Abs. 5 hat zu lauten:

Die Anlage kann aus drucktechnischen Gründen nicht dargestellt werden (siehe PDF).