# Feldkirch, Rankweil, Gemeindegrenze, Änderung

Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Stadt Feldkirch und der Marktgemeinde Rankweil die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche des Mühlbaches bzw. Ehbaches entsprechend den unter Zl. Ib 212-1/78 erliegenden Planunterlagen gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.

Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1979 in Geltung.