# Umrechnungsschlüssel für Schillingbeträge in Deutsche Mark in Mittelberg

Auf Grund des § 129 Abs. 3 des Abgabenverfahrensgesetzes, LGBl. Nr. 18/1971, des § 13 Abs. 6 des Baugesetzes, LGBl. Nr. 39/1972, und des § 11 Abs. 4 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 9/1978, wird verordnet:

§ 1

Für den Bereich des Zollausschlußgebietes der Gemeinde Mittelberg wird für die

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1979 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Umrechnungsschlüssel für die Gästetaxe in Mittelberg, LGBl. Nr. 41/1966, außer Kraft.