# Angleichung der Bezüge der Landesarbeiter im Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg

Auf Grund des § 137 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 37/1979, wird verordnet: Die Bezüge der im Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg tätigen Landesarbeiter sind im Verhältnis 6 Schilling = 1 Deutsche Mark umzurechnen.