# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Knochenbrecher halt die Ohren steif", Verleiher: Roxy, der geeignet ist, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben. ist in Vorarlberg verboten.