# über eine Änderung des Landes-Bezügegesetzes

Selbstständiger Antrag 29/1980

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Landes-Bezügegesetz, LGBl. Nr. 34/1973, in der Fassung LGBl. Nr. 32/1979 und LGBl. Nr. 33/1979, wird wie folgt geändert:

„§ 3

Auslagenersatz

(4) Verfügungen gemäß Abs. 3 sind unter ausdrücklicher Berufung auf diese Bestimmung zu treffen und vom Obmann dem Verwaltungsvorstand in der nächstfolgenden Sitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zur Kenntnis zu bringen."

"§ 19

Auslagenersatz

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1981 in Kraft.