# Vereinbarung betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Berufschulbesuch, Inkrafttreten für Oberösterreich, Burgenland, Salzburg, Niederösterreich und Wien

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesgesetzblatt, LGBl. Nr. 15/1948, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulbesuch, LGBl. Nr. 2/1981, wurde gemäß ihrem Art. 7 Abs. 1 auch von den Ländern Oberösterreich und Burgenland unterzeichnet. Ferner sind die Länder Salzburg, Niederösterreich und Wien der Vereinbarung gemäß ihrem Art. 8 beigetreten. Die Vereinbarung ist für das Land Oberösterreich am 30. Jänner 1981, für das Land Burgenland am 20. Februar 1981, für das Land Salzburg am 20. April 1981, für das Land Niederösterreich am 25. April 1981 und für das Land Wien am 1. August 1981 in Kraft getreten.