# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Wolfurt

Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, wird verordnet:

Der Gemeinde Wolfurt wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1982 in Kraft.