# Berufsschulsprengelverordnung

Auf Grund der §§ 17 und 18 des Schulerhaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/1979, wird verordnet:

§ 1

Die Schulsprengel der öffentlichen Berufsschulen mit Ausnahme der hauswirtschaftlichen Berufsschulen werden wie folgt festgesetzt:

A. Verwaltungsbezirk Bludenz:

Berufsschule Bludenz:

Das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Bludenz und aus dem Verwaltungsbezirk Feldkirch das Gebiet südlich der Frutz für die Lehrlinge der Kraftfahrzeugmechaniker und der metallverarbeitenden Berufe.

Das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Bludenz für die Lehrlinge der kaufmännischen Berufe.

B. Verwaltungsbezirk Bregenz:

Gewerbliche Berufsschule Bregenz:

Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Elektromechaniker und Elektromaschinenbauer, Elektromechaniker für Schwachstrom (1. Schuljahr), Gas- und Wasserleitungsinstallateure, der graphischen Berufe, der Karosseure, Radio- und Fernsehmechaniker, Spengler, Textilmechaniker und Zentralheizungsbauer.

Das Gebiet der Verwaltungsbezirke Bregenz, Dornbirn und aus dem Verwaltungsbezirk Feldkirch das Gebiet nördlich der Frutz für die Lehrlinge der Kraftfahrzeugmechaniker und der metallverarbeitenden Berufe.

Das Gebiet der Verwaltungsbezirke Bregenz und Dornbirn für die Lehrlinge der Elektroberufe.

Kaufmännische Berufsschule Bregenz:

Das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Bregenz für die Lehrlinge der kaufmännischen Berufe.

Berufsschule für das Gastgewerbe in Lochau: Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Hotel- und Gastgewerbeassistenten, der Köche und Kellner.

C. Verwaltungsbezirk Dornbirn:

Gewerbliche Berufsschule Dornbirn:

Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Bauberufe und der verwandten Berufe der holzverarbeitenden Berufe, der Lackierer, Maler und Anstreicher, Polsterer, Tapezierer, der Textilberufe sowie der Metzger (Fleischer).

Kaufmännische Berufsschule Dornbirn:

Das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Dornbirn für die Lehrlinge der kaufmännischen Berufe.

Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Textileinzelhandelskaufleute und Drogisten.

D. Verwaltungsbezirk Feldkirch:

Gewerbliche Berufsspule Feldkirch:

Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Elektromechaniker für Schwachstrom (2. und 3. Schuljahr), Fernmeldemonteure, Nachrichtenelektroniker, der Friseure und Perückenmacher, Fußpfleger, Masseure, Schönheitspflege (Kosmetiker) sowie der Bäcker und Konditoren (Zuckerbäcker).

Das Gebiet der Verwaltungsbezirke Bludenz und Feldkirch für die Lehrlinge der Elektroberufe.

Kaufmännische Berufsschule Feldkirch:

Das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Feldkirch für die Lehrlinge der kaufmännischen Berufe.

§ 2

Das gesamte Landesgebiet wird nach Herstellung des Einvernehmens mit den beteiligten Ländern in die Schulsprengel folgender Berufsschulen einbezogen:

A. Land Kärnten:

Berufsschule für Büchsenmacher, Metallschleifer sowie Galvaniseure in Ferlach für die Lehrlinge der Büchsenmacher, Waffenmechaniker, Metallschleifer und Galvaniseure.

Berufsschule Villach für die Lehrlinge der Vulkaniseure.

B. Land Niederösterreich:

Berufsschule Amstetten für die Lehrlinge der Büromaschinenmechaniker, Graveure und Ziseleure.

Berufsschule Baden für die Lehrlinge der Zahntechniker. Bundesberufsschule für Urmacher in Karlstein für die Lehrlinge der Uhrmacher.

Berufsschule Lilienfeld für die Lehrlinge der Hafner, Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Platten und Fliesenleger, Sattler und Riemer.

Berufsschule Neunkirchen für die Lehrlinge der Modelltischler.

Berufsschule St. Pölten für die Lehrlinge der Buchbinder und Buchhändler.

C. Land Oberösterreich:

Berufsschule Freistadt für die Lehrlinge der Dachdecker.

Berufsschule Gmunden für die Lehrlinge der Meß- und Regelmechaniker sowie der Papiermacher.

Berufsschule Kremsmünster für die Lehrlinge der Skierzeuger.

Berufsschule Linz für die Lehrlinge der Kürschner, Präparatoren sowie Dachdecker und Spengler (Doppelberuf).

Berufsschule Wels für die Lehrlinge der Getreidemüller.

Berufsschule Steyr für die Lehrlinge der Kunststoffverarbeiter.

D. Land Salzburg:

Berufsschule Kuchl für die Lehrlinge der Säger.

Berufsschule Salzburg für die Lehrlinge der Fotokaufleute.

Berufsschule Wals/Siezenheim für die Lehrlinge der Betonwarenerzeuger, Kunststeinerzeuger und Steinmetze.

E. Land Steiermark:

Berufsschule Arnfels für die Lehrlinge der Kraftfahrzeugelektriker.

Berufsschule Gleinstätten für die Lehrlinge der Lederbekleidungserzeuger (Säckler).

Berufsschule Graz für die Lehrlinge der Bandagisten, Former und Gießer (Metall und Eisen), Gold- und Silberschmiede und Juweliere, Orthopädiemechaniker sowie Pflasterer.

Berufsschule Mitterdorf für die Lehrlinge der Spediteure.

Karl-Brunner-Landesberufsschule Murau für die Lehrlinge der Brunnenmacher.

F. Land Tirol:

Landesberufsschule für Optiker und Fotographen Hall in Tirol für die Lehrlinge der Feinoptiker, Optiker, Fotographen und Fotolaboranten.

Landesberufsschule für Molker und Käser Rotholz-Jenbach für die Lehrlinge der Molker und Käser.

Landesberufsschule für das Bau- und Kunstgewerbe Innsbruck für die Lehrlinge der Rauchfangkehrer.

Landesberufsschule für Bekleidungsberufe Innsbruck für die Lehrlinge der Orthopädieschuhmacher und der Schuhmacher.

Berufsschule für das glasverarbeitende Gewerbe Kramsach für die Lehrlinge der Glaser, Glasmaler, Glasschleifer und Glasbeleger sowie der Glaser und Tischler (Doppelberuf 4. Lehrjahr).

G. Land Wien:

Berufsschule für Gärtner und Floristen Wien für die Lehrlinge der Blumenbinder und -händler (Floristen), der Friedhofs- und Ziergärtner sowie der Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter).

Berufsschule für Holzbearbeitung und Musikinstrumentenerzeugung Wien für die Lehrlinge der Drechsler, Harmonikamacher, Harmoniumerzeuger und Erzeuger von ähnlichen Musikinstrumenten, der Holzblasinstrumentenerzeuger, Klaviermacher sowie der Holz- und Steinbildbauer.

Berufsschule für Einzelhandel Wien für die Lehrlinge der Reisebüroassistenten.

Berufsschule für Mechaniker und Optiker Wien für die Lehrlinge der Verpackungsmittelmechaniker.

§ 3

Die Schulsprengel der öffentlichen hauswirtschaftlichen Berufsschulen werden wie folgt festgesetzt:

A. Verwaltungsbezirk Bludenz:

Hauswirtschaftliche Berufsschule Bartholomäberg:

Gemeindegebiet Bartholomäberg

Hauswirtschaftliche Berufsschule Bludenz:

Gemeindegebiete Bludenz, Bürs, Bürserberg, Brand, Dalaas, Innerbraz, Klösterle, Lorüns, Nüziders und Stallehr; ferner das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Nenzing, wenn diese Schule wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Lech:

Gemeindegebiet Lech.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Ludesch:

Gemeindegebiete Blons, Fontanella, Ludesch, Raggal, Sonntag. St. Gerold, Thüringen und Thüringerberg; ferner das Gemeindegebiet Bludesch, wenn die Hauswirtschaftliche Berufsschule Nenzing wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Nenzing:

Gemeindegebiete Bludesch und Nenzing.

Hauswirtschaftliche Berufsschule St. Gallenkirch:

Gemeindegebiete Gaschurn und St. Gallenkirch.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Tschagguns:

Gemeindegebiete Schruns, Silbertal, St. Anton, Tschagguns und Vandans; ferner das Gemeindegebiet Bartholomäberg, wenn die Haus-wirtschaftliche Berufsschule Bartholomäberg wegen Schülermangels nicht geführt werden kann, und das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule St. Gallenkirch, wenn diese Schule wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

B. Verwaltungsbezirk Bregenz:

Hauswirtschaftliche Berufsschule Alberschwende:

Gemeindegebiet Alberschwende und aus dem Gemeindegebiet Bildstein die Ortsteile Farnach und Oberbildstein; ferner das Gemeindegebiet Andelsbuch mit Ausnahme des Ortsteiles Bersbuch und das Gemeindegebiet Egg, wenn die Hauswirtschaftliche Berufsschule Andelsbuch wegen Schülermangels nicht geführt werden kann. Hauswirtschaftliche Berufsschule Andelsbuch:

Gemeindegebiete Andelsbuch, Schwarzenberg und Egg.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Au:

Gemeindegebiete Au, Damüls, Schoppernau, Schröcken und Warth. Hauswirtschaftliche Berufsschule Bezau:

Gemeindegebiete Bezau, Bizau, Reuthe, Mellau und Schnepfau; ferner das Gemeindegebiet Schwarzenberg und aus dem Gemeindegebiet Andelsbuch der Ortsteil Bersbuch, wenn die Hauswirtschaftliche Berufsschule Andelsbuch wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Bregenz:

Gemeindegebiete Bregenz, Kennelbach, Langen bei Bregenz, Lochau, aus dem Gemeindegebiet Doren die Ortsteile Brenden, Rotach, Rohrhalden und Rain, und aus dem Gemeindegebiet Sulzberg die Ortsteile Thal, Hompmann, Neugschwend, Eschau und Tobel; ferner das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Hörbranz, wenn diese Schule wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Hard:

Gemeindegebiete Fußach und Hard; ferner das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Höchst, wenn diese Schule wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Hittisau:

Gemeindegebiete Hittisau, Sibratsgfäll und Lingenau; ferner das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Krumbach, wenn diese Schule wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Höchst:

Gemeindegebiete Gaißau und Höchst.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Hörbranz:

Gemeindegebiete Eichenberg, Hohenweiler, Hörbranz und Möggers.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Krumbach:

Gemeindegebiete Doren mit Ausnahme der Ortsteile Brenden, Rotach. Rohrhalden und Rain, Krumbach, Langenegg, Riefensberg und Sulzberg mit Ausnahme der Ortsteile Thal, Hompmann, Neugschwend. Eschau und Tobel.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Lauterach:

Gemeindegebiete Bildstein mit Ausnahme der Ortsteile Farnach und Oberbildstein, Buch, Lauterach, Schwarzach und Wolfurt.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Riezlern:

Gemeindegebiet Mittelberg.

C. Verwaltungsbezirk Dornbirn:

Hauswirtschaftliche Berufsschule Dornbirn:

Gebiet der Stadt Dornbirn

Hauswirtschaftliche Berufsschule Hohenems:

Gemeindegebiete Altach und Hohenems.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Lustenau:

Gemeindegebiet Lustenau.

D. Verwaltungsbezirk Feldkirch:

Hauswirtschaftliche Berufsschule Feldkirch:

Gemeindegebiete Feldkirch und Göfis.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Frastanz:

Gemeindegebiet Frastanz.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Götzis:

Gemeindegebiete Götzis, Koblach und Mäder.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Rankweil:

Gemeindegebiete Laterns, Meiningen, Rankweil, Obersagen und Zwischenwasser.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Satteins:

Gemeindegebiete Düns, Dünserberg, Röns, Satteins, Schlins und Schnifis; ferner das Gemeindegebiet Frastanz, wenn die Hauswirtschaftliche Berufsschule Frastanz wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Weiler:

Gemeindegebiete Fraxern, Klaus, Röthis, Sulz, Weiler und Viktorsberg.

§ 4

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Berufsschulsprengelverordnung, LGBl. Nr. 42/1961, in der Fassung LGBl. Nr. 51/1962, Nr. 33/1963 und Nr. 48/1964, außer Kraft.