# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Stoß mich wieder", Verleiher: Jupiter, der geeignet ist eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, ist in Vorarlberg verboten.