# Früherer Schluß der Schonzeit für Hirsche der Klasse Ia in den Jagdgebieten des Verwaltungsbezirkes Bregenz im laufenden Jagdjahr

Auf Grund des § 77 Abs. 3 des Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 5/1948, in der Fassung LGBl. Nr. 9/ 1975, wird verordnet:

Im laufenden Jagdjahr endet in den Jagdgebieten des Verwaltungsbezirkes Bregenz die Schonzeit für die Hirsche der Klasse Ia mit Ablauf des 31. August.