# Hohenems, Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadt“

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Gemeindegesetzes LGBl. Nr. 45/1965, wird verordnet:

Der Marktgemeinde Hohenems wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadt" verliehen.

Diese Verordnung tritt am 28. Mai 1983 in Kraft.