# Bezau, Egg, Gemeindegrenze, Änderung

Die Vorarlberger Landesregierung hat aufgrund des übereinstimmenden Willens der Marktgemeinde Bezau und der Gemeinde Egg die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche der Subersach entsprechend den unter Zlr Ia 212-2/83 erliegenden Planunterlagen gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.

Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1984 in Geltung.