# Änderung des Bürgermeister-Pensionsgesetzes

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Das Bürgermeister-Pensionsgesetz, LGBl. Nr. 5/1973, in der Fassung LGBl. Nr. 14/1978, wird wie folgt geändert:

Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:

"Der Anspruch erlischt, wenn die der Gemeinde ausbezahlten Beträge die Summe der von ihr entrichteten Beiträge (§ 18) erreicht haben."