# Ausschreibung der Wiederholungswahl in die Gemeindevertretung von Doren

Aufgrund des § 54 Abs. 2 und des § 8 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 31/1979, wird verordnet:

Die Wiederholungswahl in die Gemeindevertretung von Doren wird auf Sonntag, den 19. August 1984, ausgeschrieben.

Als Tag der Wahlausschreibung (Stiltag) wird Dienstag, der 29. Mai 1984, festgesetzt.

Gemäß § 49 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.