# Thüringen, Thüringerberg, Gemeindegrenze, Änderung

Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Gemeinden Thüringen und Thüringerberg die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche der Landesstraße L 75 entsprechend den unter Zl. Ia 212—1/84 erliegenden Planunterlagen gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.

Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1985 in Geltung.