# Ausschreibung der Gemeindewahl 1985

1.

Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibungder Gemeindevertretungswahl 1985

Auf Grund des § 8 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 31/1979, wird verordnet:

Die Wahl in die Gemeindevertretung wird auf Sonntag, den 21. April 1985, ausgeschrieben.

Als Tag der Wahlausschreibung (Stichtag) wird Dienstag, der 29. Jänner 1985, festgesetzt.

Gemäß § 49 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.