# Schulratgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 5/1985

30.

Gesetzüber eine Änderung des Schulratgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Schulratgesetz, LGBl. Nr. 35/1963, wird geändert wie folgt:

„§ 1

Zusammensetzung

Dem Kollegium des Landesschulrates haben anzugehören:

„§ 3a

Amtsführender Präsident