# Annuitätenzuschüsse nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, Änderung

64.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber die Gewährung von Annuitätenzuschüssenach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984

Auf Grund des § 31 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, wird verordnet:

Die Verordnung über die Gewährung von Annuitätenzuschüssen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, LGBl. Nr. 12/1985, wird wie folgt geändert: