# Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, Änderung

65.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über dieGewährung von Wohnbauhilfen nach dem

Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz

Auf Grund der § § 35 und 36 Abs. 3 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, und der §§ 28 und 29 Abs. 3 des Wohnhaussanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 483/ 1984, wird verordnet:

In der Verordnung über die Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, LGBl. Nr. 13/1985, hat die Anlage zu § 2 Abs. 6 zu lauten:

Die Anlage kann aus drucktechnischen Gründen nicht dargestellt werden.