# Hörbranz, Lochau, Gemeindegrenze, Änderung

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Kundmachungder Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenzezwischen den Gemeinden Hörbranz und Lochau

Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Gemeinden Hörbranz und Lochau die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche des Reutelebaches entsprechend der unter Zl. Ia 212-1/86 erliegenden Planurkunde des Dipl. Ing. Reinhard Klocker vom 26.7.1983, GZl. 1987/83, gemäß § 6 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, genehmigt.

Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1987 in Geltung.