# Ladenschluß in Bregenz am 31. Mai 1986

17.

Verordnungder Landesregierung über denLadenschluß in Bregenz am 31. Mai 1986

Auf Grund des § 6 Abs. 2 lit. a des Ladenschlußgesetzes, BGBl. Nr. 156/1958, in der Fassung BGBl. Nr. 203/1964, wird verordnet:

Die Verkaufsstellen im Gebiet der Landeshauptstadt Bregenz sind am Samstag, dem 31. Mai 1986, ab 17 Uhr geschlossen zu halten.