# Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, Änderung

35.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber die Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem

Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz

Auf Grund der §§ 35 und 36 Abs. 3 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, und der §§ 28 und 29 Abs. 3 des Wohnhaussanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 483/1984, wird verordnet:

Die Verordnung über die Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, LGBl. Nr. 13/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 65/1985, wird wie folgt geändert: