# Gemeindeangestellte und Gemeindearbeiter, Arbeitslosenbeihilfe, Änderung

55.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnung

über die Gewährung von Arbeitslosenbeihilfe an Gemeindeangestellte

und Gemeindearbeiter

Auf Grund des § 134 Abs. 5 und des § 139 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 38/1979, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Gewährung von Arbeitslosenbeihilfe an Gemeindeangestellte und Gemeindearbeiter, LGBl. Nr. 9/1980, in der Fassung LGBl. Nr. 19/1981, 8/1983, 19/1984 und 15/1986, wird wie folgt geändert:

2. Im § 10 Abs. 5 hat es statt

„über 24.570 9.936"

zu lauten:

„über 24.570 bis 24.830 9.936

über 24.830 bis 25.090 10.041

über 25.090 bis 25.350 10.143

über 25.350 bis 25.610 10.248

über 25.610 10.353"

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1987 in Kraft.