# Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen, Änderung

Regierungsvorlage 44/1986

13.

Gesetz

über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes

der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol

und die Instandhaltung der Grenzzeichen

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen, LGBl. Nr. 53/1967, wird wie folgt geändert:

1. Der § 1 hat zu lauten:

"§ 1

2. Der § 3 hat zu lauten:

„§3

Wer ein Grenzzeichen oder ein sonstiges Zeichen, das auf den