# Land- und Forstarbeitsgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 11/1987

30.

Gesetzüber eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Land- und Forstarbeitsgesetz, LGBl. Nr. 1/1978, in der Fassung LGBl. Nr. 15/1982 und Nr. 43/1983, wird wie folgt geändert:

1. Der § 13a hat zu lauten:

"§ 13a

Gleichbehandlungsgebot

"§ 214d

Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes beiAus- und Weiterbildungsmaßnahmen