# Haftpflichtversicherung für Lehrkräfte an Schischulen

37.

Verordnungder Landesregierung über die Haftpflichtversicherungfür Lehrkräfte an Schischulen

Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Schischulgesetzes, LGBl. Nr. 39/1984, wird verordnet:

Die Mindestversicherungssumme für Lehrkräfte an Schischulen wird mit 5 Mio. S bestimmt.