# Berufsschulsprengelverordnung, Änderung

45.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derBerufsschulsprengelverordnung

Auf Grund der §§ 17 und 18 des Schulerhaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/1979, in der Fassung LGBl. Nr. 2/1984, wird verordnet:

Der § 3 der Berufsschulsprengelverordnung, LGBl. Nr. 20/1982, hat wie folgt zu lauten:

"§ 3

Die Schulsprengel der öffentlichen hauswirtschaftlichen

Berufsschulen werden wie folgt festgesetzt:

A. Verwaltungsbezirk Bludenz:

Hauswirtschaftliche Berufsschule Bludenz:

Gemeindegebiete Bludenz, Bürs, Bürserberg, Brand, Dalaas, Innerbraz, Klösterle, Lorüns, Nüziders und Stallehr; ferner die Gebiete der Sprengel der Hauswirtschaftlichen Berufsschulen Nenzing, Ludesch und Tschagguns, wenn diese Schulen wegen Schülermangels nicht geführt werden können.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Lech:

Gemeindegebiet Lech.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Ludesch:

Gemeindegebiete Ludesch, Blons, Fontanella, Raggal, Sonntag, St. Gerold, Thüringen und Thüringerberg.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Nenzing:

Gemeindegebiete Nenzing und Bludesch.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Tschagguns:

Gemeindegebiete Tschagguns, Schruns, St. Anton, Vandans, Silbertal, Bartholomäberg, Gaschurn und St. Gallenkirch.

B. Verwaltungsbezirk Bregenz:

Hauswirtschaftliche Berufsschule Alberschwende:

Gemeindegebiete Alberschwende und Egg sowie aus dem Gemeindegebiet Bildstein die Ortsteile Farnach und Oberbildstein; ferner die Gemeindegebiete Hittisau, Krumbach, Langenegg, Lingenau und Riefensberg, wenn die Hauswirtschaftliche Berufsschule Krumbach wegen Schülermangels nicht geführt werden kann; das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Bezau, wenn diese wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Andelsbuch:

Gemeindegebiete Andelsbuch und Schwarzenberg.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Bezau:

Gemeindegebiete Bezau, Bizau, Reuthe, Mellau, Schnepfau, Au, Damüls, Schoppernau, Schröcken und Warth; ferner das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Andelsbuch, wenn diese wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Bregenz:

Gemeindegebiete Bregenz, Kennelbach, Langen bei Bregenz und Lochau sowie aus dem Gemeindegebiet Sulzberg die Ortsteile Thal, Hompmann, Neugschwend, Eschau und Tobel; ferner das übrige Gemeindegebiet Sulzberg und das Gemeindegebiet Doren, wenn die Hauswirtschaftliche Berufsschule Krumbach wegen Schülermangels nicht geführt werden kann; das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Alberschwende, wenn diese wegen Schülermangels nicht geführt werden kann; das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Hörbranz, wenn diese wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Hard:

Gemeindegebiete Hard, Fußach, Gaißau und Höchst.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Hittisau:

Gemeindegebiete Hittisau, Lingenau und Sibratsgfäll.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Hörbranz:

Gemeindegebiete Hörbranz, Hohenweiler, Eichenberg und Möggers.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Krumbach:

Gemeindegebiete Krumbach, Doren, Langenegg, Riefensberg und Sulzberg mit Ausnahme der Ortsteile Thal, Hompmann, Neugschwend, Eschau und Tobel; ferner die Gemeindegebiete Hittisau, Lingenau und Sibratsgfäll, wenn die Hauswirtschaftliche Berufsschule Hittisau wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Lauterach:

Gemeindegebiete Lauterach, Buch, Schwarzach, Wolfurt und Bildstein mit Ausnahme der Ortsteile Farnach und Oberbildstein.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Riezlern:

Gemeindegebiet Mittelberg.

C. Verwaltungsbezirk Dornbirn:

Hauswirtschaftliche Berufsschule Dornbirn: Gebiet der Stadt Dornbirn.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Hohenems:

Gemeindegebiete Hohenems und Altach

Hauswirtschaftliche Berufsschule Lustenau:

Gemeindegebiet Lustenau

D. Verwaltungsbezirk Feldkirch:

Hauswirtschaftliche Berufsschule Feldkirch:

Gemeindegebiete Feldkirch und Göfis; ferner das Gebiet der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Frastanz, wenn diese Schule wegen Schülermangels nicht geführt werden kann

Hauswirtschaftliche Berufsschule Frastanz:

Gemeindegebiet Frastanz; ferner das Gebiet des Sprengels der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Satteins, wenn diese wegen Schülermangels nicht geführt werden kann

Hauswirtschaftliche Berufsschule Götzis:

Gemeindegebiete Götzis, Koblach und Mäder; ferner die Gemeindegebiete Klaus, Weiler und Fraxern, wenn die Hauswirtschaftliche Berufsschule Weiler wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Rankweil:

Gemeindegebiete Rankweil, Laterns, Meiningen, Übersaxen und Zwischenwasser; ferner die Gemeindegebiete Röthis, Sulz und Viktorsberg, wenn die Hauswirtschaftliche Berufsschule Weiler wegen Schülermangels nicht geführt werden kann.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Satteins:

Gemeindegebiete Satteins, Düns, Dünserberg, Rens, Schlins und Schnifis.

Hauswirtschaftliche Berufsschule Weiler:

Gemeindegebiete Weiler, Fraxern, Klaus, Röthis, Sulz und Viktorsberg."