# Übertragung von Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelgenheiten an nachgeordnete Dienststellen, Änderung

66.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derVerordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten inDienstrechtsangelegenheiten nachgeordnete Dienststellen

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 37/1979, in der Fassung LGBl. Nr. 46/1987, wird verordnet:

Die Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelegenheiten an nachgeordnete Dienststellen, LGBl. Nr. 48/1979, wird wie folgt geändert: