# Naturschutzgesetz, Änderung

Selbstständiger Antrag 5/1988

23.

Gesetzüber eine Änderung des Landschaftsschutzgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Naturschutzgesetz, LGBl. Nr. 36/1969, wird wie folgt geändert:

Artikel II

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.