# Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, Außerkrafttreten

81.

Verordnungder Landesregierung über das Außerkrafttreten der Verordnung überdie Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem

Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz

Auf Grund der §§ 35 und 36 Abs. 3 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, und der §§ 28 und 29 Abs. 3 des Wohnhaussanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 483/1984, wird verordnet:

Die Verordnung über die Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, LGBl. Nr. 13/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 65/1985 und Nr. 35/1986, tritt außer Kraft.