# Anzeigenabgabegesetz, Änderung

Selbstständiger Antrag 7/1990

21.

Gesetzüber eine Änderung des Anzeigenabgabegesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Anzeigenabgabegesetz, LGBl. Nr. 19/1948, in der Fassung LGBl. Nr. 49/1961, Nr. 18/1971 und Nr. 5/1986, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Kundmachung folgt, in Kraft.