# Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des Weideverkehrs mit Rindern

36.

Verordnungdes Landeshauptmannes über die Aufhebung

der Verordnung über die Beschränkung des Weideverkehrs mit Rindern

Auf Grund des § 16 des Bangseuchengesetzes, BGBl. Nr. 147/1957, in der Fassung BGBl. Nr. 115/1960, wird verordnet:

Die Verordnung über die Beschränkung des Weideverkehrs mit Rindern, LGBl. Nr. 13/1962, wird aufgehoben.