# Aufhebung der Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen

38.

Verordnungdes Landeshauptmannes über die Aufhebungder Verordnung zur Verhinderung der Einschleppungder Tuberkulose der Rinder und Ziegen

Auf Grund der §§ 10 und 23 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, wird verordnet:

Die Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen, LGBl. Nr. 32/1950, wird aufgehoben.