# Jugendwohlfahrt-Pflegeverordnung, Änderung

62.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derJugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 46/1991, wird verordnet:

Die Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, LGBl. Nr. 77/1991, wird wie folgt geändert:

Artikel I

Im § 1 Abs. 1 sind die Beträge "2910 S", "3290 S", "3400 S", "3670 S" und "4230 S" in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge "3030 S", "3420 S", "3540 S", "3820 S", und "4400 S" zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.